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Jede Mutter bekommt ihren Rentenzuschuss.
Der Rest ist ein Briefumschlag und eine Briefmarke. Zirka drei-vier Monate später kommt eine neue Renteninformation per Post. Dort steht dann schwarz auf weiß: Mutters „künftige Regelaltersrente“ mit 67 hat sich um 85 oder 90 Euro (Ost/West) erhöht. Pro Kind.
Der Rentenwert pro Kind entspricht etwa 30.000 Euro
Rund 90 Euro mehr Rente entsprechen einem Gegenwert von etwa 30.000 Euro. Pro Kind. Für jedes erzogene Kind liegt für Mütter bei der Deutsche Rentenversicherung also ein Sack Geld bereit. Ein aufmerksamer Finanzberater sichert seinen Kundinnen dieses Geld. Hier habe ich es einmal für den Experten erklärt. Gelegentlich könnte ich hierzu ein Webinar für Finanzprofis anbieten.
!!! Kammerfrauen !!!
Der Zuschlag für Mütter gilt auch für Kammerfrauen, wie ich sie nenne. Frauen in „Kammerberufen“: Ärztinnen, Apothekerinnen, Anwältinnen oder Architektinnen, die statt in die Gesetzliche Rente in eigene Berufsständische Versorgung. Auch diese Mütter können bei der Deutschen Rentenversicherung ihre Kindererziehungszeiten eintragen lassen. Dies hat das Bundessozialgericht im Jahr 2009 entschieden.
Ansprüche heben
Manche Kammerfrauen haben vor dem Studium doch mal ein, zwei Jahre in die Rente eingezahlt. Geld, das bisher verfiel, weil die Mindest-Beitragszeit von fünf Jahren nicht erreicht wurde. Mit nur einem Kind (zählt als drei Jahre Beitragszeit) lassen sich diese Zeiten auf die erforderlichen fünf Jahre Mindest-Beitragszeit „auffüllen“ und versunkene Schätze heben. Im „Notfall“ zahlen diese Frauen einmal rund 1.000 Euro zu und sichern sich ein Vielfaches an Rente! Der Tausender bringt dann einen Hunderter an Rente. Lebenslang.
Auch Männer können Mütterrente bekommen
Zum Beispiel, wenn die Frau selbständig ist (hier KEINE Ärztin o.ä.) und nicht in die Gesetzliche Rente einzahlt. Dann kann sie ihre Mütterrente dem Ehemann „überschreiben“. Dafür gibt es im Formular V 800 (siehe unten) der Deutschen Rentenversicherung einen entsprechenden Passus.